Am 15. März 1939 marschierte die deutsche Wehrmacht in die Tschechoslowakei ein. Damit begann dort auch die Verfolgung deutscher EmigrantInnen und tschechischer KommunistInnen durch die Gestapo. Die Tschechoslowakei wurde von den Nazis in das »Protektorat Böhmen und Mähren« umbenannt und ein »Reichsprotektor« wurde eingesetzt. Es galt von nun ab eine deutsche Gerichtsbarkeit, welche die auch hier einsetzende antisemitische und rassistische Verfolgung und Ermordung unterstützte.