Münchner Abkommen

»Das Münchener Abkommen wurde am 29./30. September 1938 zwischen den Regierungschefs des Deutschen Reiches, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens verhandelt und unterschrieben. Der Vertrag bestimmte, dass die 1918 nach dem Zusammenbruch der Monarchie Österreich-Ungarn gegründete Republik Tschechoslowakei ein rund 28.000 qkm großes Gebiet in Etappen vom 1.-10.10.1938 an das Deutsche Reich abtreten musste. In diesem Gebiet lebten rund 3 Millionen deutschsprachige Einwohner, die Sudentendeutschen, und etwa 800.000 Tschechen. Die tschechoslowakische Regierung war weder an den Verhandlungen noch an dem Abschluss des Münchener Abkommens beteiligt worden. (…) Am 1. Oktober, einen Tag nach Abschluss des Abkommens, marschierten deutsche Truppen – wie im Abkommen beschlossen worden war – kampflos in das beanspruchte, mehrheitlich von Sudetendeutschen bewohnte Gebiet ein. (…) Im März 1939 brach Hitler das Münchener Abkommen: Deutsche Truppen marschierten in die so bezeichnete Rest-Tschechoslowakei ein. Aus dem bis dahin selbständigen Staat wurde das deutsche Protektorat Böhmen und Mähren und die vom Deutschen Reich abhängige Republik Slowakei.«

Quelle:

Jugendlexikon Nationalsozialismus (S. 163 ff.)