Wurden Sie nach 1945 als Verfolgte anerkannt?

 
  • Entschädigungszahlungen

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann die politische und juristische Debatte um Entschädigungszahlungen für die ZwangsarbeiterInnen in den Konzentrationslagern. Denn natürlich hatten die ZwangsarbeiterInnen für ihre Arbeit keinen Lohn und keine Sozialansprüche erhalten. Sie forderten nicht nur von der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch von privaten Unternehmen die Auszahlung der geleisteten Arbeitsstunden und machten Ansprüche auf Rentenleistungen geltend. Die Bundesrepublik Deutschland hatte mit den Alliierten bilaterale Verträge ausgehandelt, in denen die Auszahlung und der Empfängerkreis der Entschädigungszahlungen ausgehandelt wurden. Im Gegenzug wurde vereinbart, dass Einzelpersonen keine weiteren Leistungen einklagen durften. Das Problem in den bilateralen Abkommen bestand aber darin, dass der Empfängerkreis der Zahlungen sehr eng gefasst war. So versuchten dennoch einige ZwangsarbeiterInnen mit juristischen Klagen ihren Arbeitslohn einzufordern. Einer der ersten von Ihnen war Norbert Wollheim der in den 1950er Jahren erfolgreich gegen die IG Farben AG geklagt hatte.

    Einer der letzten großen Entschädigungsprozesse fand in den 1990er Jahren in den Vereinigten Staaten statt. Es war der ehemalige Zwangsarbeiter Hugo Princz, der schon 1955 einen Antrag auf Entschädigung gestellt hatte, der ihm jedoch nicht gewährt wurde. Princz klagte aufgrund des Alien Tort Claims Act in den USA auf Entschädigung, verlor seinen Prozess aber in der zweiten Instanz. Sein Prozess hatte aber die Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EZV) zur Folge, die seit einem Regierungsabkommen zwischen Deutschland und den USA aus dem Jahre 2000 die Ansprüche von ZwangsarbeiterInnen regelt. Heutzutage werden aber keine Anträge mehr bewilligt, da eine gesetzliche Frist festgelegt wurde.

    Im Zuge des Hugo Princz-Verfahrens kam es in Deutschland zu vermehrten antisemitischen Äußerungen, die auch vor Medienredakteuren keinen Halt machten. So schrieb der Herausgeber des Spiegels Rudolf Augstein in seinem Artikel »Wir sind alle verletzbar« (Spiegel 30.11.1998), über die jüdischen Opferanwälte als »Anwälte im Haifischgewand«.

    Quelle:

    Wollheim Memorial: Geschichte der Entschädigung

Kapitel 6: Im Nachkriegsdeutschland

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