»Mischehe«

Bis kurz vor Kriegsende wurden Jüdinnen und Juden, die mit einem im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie »Deutschen« verheiratet waren, von der Deportation verschont. Im Verlauf des Krieges wurde dieser Schutz aufgeweicht, wobei es hierbei regional deutliche Unterschiede gab. So begann beispielsweise in Frankfurt am Main bereits ab dem Frühjahr 1943 die systematische ­Verfolgung von jüdischen EhepartnerInnen aus »Mischehen« durch die Gestapo. Ab Oktober 1944 mussten jüdische Ehemänner Zwangsarbeit leisten und wenn nach 1942 eine »Mischehe« aufgelöst wurde, wurden die jüdischen EhepartnerInnen nach Theresienstadt deportiert. Anfang 1945 wurde der Schutz durch die »Mischehe« aufgehoben und die EhepartnerInnen sollten nach Theresienstadt deportiert werden. Bis Kriegsende gab es trotzdem noch ca. 12.000 »Mischehen« in Deutschland.

Quellen: